Die Ofa-Fraktion begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts1.

Es hat entschieden, dass das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 unzureichend und deshalb mit Grundrechten unvereinbar ist. Klimaschutz darf nicht auf Nachfolgegenerationen abgewälzt werden. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt dafür jährliche Emissionsmengen fest.

Diese alte Eiche steht in Bieber-Waldhof

Das Verfassungsgericht hat nun geurteilt: „Danach darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ Stattdessen muss schon jetzt mehr und langfristig für den Klimaschutz getan werden, um das große Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, zu erreichen. Es muss ein Klimaschutzweg, also nachhaltiges Handeln auch nach 2030 festgeschrieben werden.

Es stehen hier die Freiheits- und Eigentumsschutzrechte der älteren gegen die jüngere Generation. Das Klimaschutzgesetz von 2019 verschiebt nämlich die Hauptlast der Aktivitäten auf die Zeit nach 2030, und schränkt daher die Freiheits- und auch Eigentumsrechte der nachfolgenden Generation überproportional ein. Mit Eigentum sind zum Beispiel Waldbesitzer oder Besitzer von Küstengrundstücken gemeint. Kläger sind u.a. sehr junge Menschen und Minderjährige aus Bangladesch und Nepal.

Julia Endres, Ofa-Fraktionsmitglied und Fridays-for-Future-Aktivistin, meint:

Diesen Erfolg haben wir all den Menschen zu verdanken, die sich auf unterschiedlichste Art für die Umwelt und das Klima eingesetzt haben. Auch die zwei Jahre der globalen Fridays for Future Bewegung haben dazu beigetragen. Doch das heißt längst nicht, dass wir uns auf diesen Erfolg ausruhen können. Im Gegenteil wir müssen noch härter Kämpfen, um ein Bewusstsein zu schaffen und konsequente Umwelt- und Klimapolitik Realität zu machen. Möglich ist es!

Dr. Annette Schaper-Herget, Ofa-Fraktionsvorsitzende und Mitglied der Piratenpartei sagt:

Es kann nicht sein, dass wir heute auf Kosten der nachfolgenden Generation die Ressourcen verjubeln, und den Kindern und Enkeln dafür eine umso höhere Last aufbürden. Es ist gut, dass Klimaschutz nun Verfassungsrang hat.

Maximilian Winter, Ofa-Fraktionsmitglied und Mitglied vom Jungen Offenbach e.V. ergänzt:

Wir jungen Leute in Offenbach wollen eine Politik, die auch unsere Zukunft nachhaltig sichert. Unsere Elterngeneration hat eine Verantwortung.

Helge Herget, Ofa-Fraktionsmitglied und Mitglied der Piratenpartei fügt hinzu:

Auch wir in Offenbach haben eine Verantwortung. Ich bin zum Beispiel gegen die Bebauung in Bieber-Waldhof, um unsere Frischluftschneise für Offenbach zu erhalten und die Überhitzung der Innenstadt zu verhindern, siehe hier meine Meinung2.

Wir werden in den nächsten fünf Jahren mithelfen, das Klimakonzept 20353 mit umzusetzen, und hoffen, über manche darin vorgeschlagenen Maßnahmen noch hinauszugehen. Es handelt sich dabei um eine Expertenstudie, die eine Vielzahl von Maßnahmen vorschlägt, wie auch Offenbach Ziele im Klimaschutz und der Klimaanpassung in Offenbach erreichen kann.



Links auf dieser Seite:

  1. Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Pressemitteilung des BVG: Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich, April 2021, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html
  2. Meinungsbeitrag von Helge Herget: zur Bebauung in Offenbach: https://www.piraten-offenbach.de/2020/10/09/kapitulation-vor-dem-siedlungsdruck/
  3. Klimakonzept 2035: https://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&docid=2020-00016871&year=2020&view



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